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March 23 2010
“ Gerade für Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH oder Unternehmergesellschaft ist die Frage der Sozialversicherungspflicht bedeutsam. Die Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft allein reicht nicht aus, um von einer Befreiung von der Sozialversicherungspflicht auszugehen. Für Gesellschafter-Geschäftsführer, die nach dem 31.12.2004 eine Beschäftigung bei ihrer GmbH oder UG aufgenommen haben, muss ohnehin ein obligatorisches Statusfeststellungsverfahren gem. § 7a Abs. 1 S. 2 SGV IV durchgeführt werden. Doch welche Kriterien für die Befreiung von der Sozialversicherung sind beim Gesellschafter-Geschäftsführer entscheidend ? ”— Sozialversicherungspflicht der Gesellschafter-Geschäftsführer | blogmbh.de
